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   OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21   

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OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21 (https://dejure.org/2023,16234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2023 - 16 U 223/21 (https://dejure.org/2023,16234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2023 - 16 U 223/21 (https://dejure.org/2023,16234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Dieselskandal: Keine Schadensersatzansprüche für im Juli 2015 gekauftes Neufahrzeug mit Motor B20DTH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dieselskandal: Keine Schadensersatzansprüche für im Juli 2015 gekauftes Neufahrzeug mit Motor B20DTH

  • rechtsportal.de

    Dieselskandal: Keine Schadensersatzansprüche für im Juli 2015 gekauftes Neufahrzeug mit Motor B20DTH

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Dementsprechend ist in Bezug auf die genaue Wirkungsweise des Thermofensters höchstrichterlich anerkannt, dass selbst wenn der beklagte Hersteller im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasreinigung unterlassen hat, das KBA nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen wäre, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. zB BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 101/21, juris Rn. 17; NJW 2021, 3721 Rn. 26; Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20, juris Rn. 14; Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 179/21, juris Rn. 17).

    (2) Ob eine eng auf die Bedingungen auf dem Prüfstand zugeschnittene Abgasreinigung auch ohne Hinzutreten ergänzender Umstände ein Indiz für die arglistige Applikation einer Steuerungssoftware und damit grundsätzlich geeignet sein könnte, dass Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren, kann dahingestellt bleiben (siehe auch BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, NJW 2021, 3721 Rn. 20, zum eng begrenzten Temperaturbereich eines Thermofensters).

    Auch fehlt es an der erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden des Klägers (vgl. zB BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - VI ZR 491/20, juris RN. 14; Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, NJW 2021, 3721 Rn. 40).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Er begründet dies damit, dass der Bundesgerichtshof nach einer Pressemitteilung, der jenes Revisionsverfahren zurückgestellt hat, um den mit Dieselverfahren befassten erstinstanzlichen Gerichten und Berufungsgerichten, die mit Rücksicht auf das Verfahren vor dem EuGH C-100/21 die Tatsacheninstanz nicht schließe, Leitlinien, die aus jener EUGH-Entscheidung folgend an die Hand geben zu können.

    bb) Die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 2. Juni 2022 in der Rechtssache C-100/21 geben keine Veranlassung, von dieser gefestigten Rechtsprechung abzuweichen oder nunmehr eine Vorlage an den EuGH gemäß § 267 AEUV bzw. eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des EuGH oder - wie vom Kläger hier beantragt - bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren Via 335/21, in Betracht zu ziehen.

    Er hat dies bislang damit begründet, um den mit Dieselverfahren befassten Tatsachengerichten, die mit Rücksicht auf jenes Verfahren vor dem EuGH C-100/21 die Tatsacheninstanz nicht schließen, Leitlinien, die aus jener EUGH-Entscheidung folgen an die Hand geben zu können.

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 223/20

    Anspruch auf Rückwabwicklung eines Kaufvertrages über einen Dieselgebrauchtwagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (vgl. zB BGH, Urteil vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20, juris Rn. 10; Urteil vom 14.12.2021 - VI ZR 676/20, juris Rn. 14 mwN).

    Der darlegungs- und beweisbelastete Kläger hat keinen Anhaltspunkt dafür dargetan, dass die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren (wissentlich) Angaben nicht oder fehlerhaft gemacht hätte, die noch dazu auf ein heimliches und manipulatives Vorgehen oder eine Überlistung des KBA und damit auf einen bewussten Gesetzesverstoß hindeuten würden (vgl. insofern auch BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20, juris Rn. 8, 15; Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 179/21, juris Rn. 16 f.).

    Dementsprechend ist in Bezug auf die genaue Wirkungsweise des Thermofensters höchstrichterlich anerkannt, dass selbst wenn der beklagte Hersteller im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasreinigung unterlassen hat, das KBA nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen wäre, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. zB BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 101/21, juris Rn. 17; NJW 2021, 3721 Rn. 26; Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20, juris Rn. 14; Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 179/21, juris Rn. 17).

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 1154/20

    Zur vertraglichen und deliktischen Haftung eines Automobilherstellers und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 1154/20 -, Rn. 13; Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 13; Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20-, Rn. 28; Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 19).

    Wie der Bundesgerichtshof zu einer temperaturgesteuerten Emissionsregulierung bereits entschieden hat, gibt die Abschaltung der AGR dem Verhalten des Herstellers selbst dann kein sittenwidriges Gepräge, wenn sie bereits bei weniger als +17°C erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 1154/20, VersR 2021, 1575 Rn. 13).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Danach ist der - unterstellte - Umstand, dass die temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems im Fahrzeug des Klägers reduziert würde, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht als eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216), für die Begründung der objektiven Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826 BGB nicht ausreichen.

    a) Es kann dahin gestellt bleiben, ob es sich bei der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems sowie der weiteren vorgetragenen Parameter vor dem Hintergrund der Auslegung dieser Bestimmung durch den Generalanwalt vom 23.9.2021 in den Schlussanträgen des Verfahrens C-128/20 u.a. vor dem EuGH und des EuGH in der Entscheidung vom 17.12.2020 (C-693/18) und den vom Kläger dargelegten monatlichen Durchschnittstemperaturen für 2019 (BB 3, Bl. 526), um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, weil sie unter normalen Betriebsbedingungen den Wirkungsgrad der Emissionskontrolle verringern, sofern sie nicht dem Schutz vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken dienen, und deshalb die entsprechende Einschätzung des KBA in seiner Rückrufverfügung vom 17.10.2018 zutrifft.

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Höhere Emissionen im Realbetrieb als auf dem Prüfstand bilden daher grundsätzlich keinen greifbaren Anhaltspunkt für eine unzulässige Abgassteuerungsstrategie (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, VersR 2021, 1252 Rn. 23; Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21, juris Rn. 30; Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 101/21, juris Rn. 17).

    Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 1154/20 -, Rn. 13; Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 13; Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20-, Rn. 28; Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 19).

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Der Umstand, dass es bei (ggf. deutlich) höheren Stickoxid-Konzentrationen im Normalbetrieb als auf dem Prüfstand keine Fehlermeldung abgibt, hat für die Frage einer unzulässigen Abschalteinrichtung keine eigenständige Bedeutung (vgl. zB BGH, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 190/19, juris Rn. 88).

    Das OBD dient nicht dazu, zwischen einer rechtlich zulässigen und einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 190/19, juris Rn. 91).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2022 - 24 U 115/22

    Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz E 220 T CDI mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Die Richtlinie 2007/46/EG -zu deren Umsetzung §§ 6, 27 EG-FGV erlassen wurden - scheidet zwar mangels unmittelbarer Geltung als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB aus (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juni 2022 - 24 U 115/22 -, Rn. 84).

    Wie bereits das OLG Stuttgart (Urteil vom 28. Juni 2022 - 24 U 115/22 - Rn. 97) ausführlich dargelegt hat, hält das bestehende Recht zahlreiche abgestufte Instrumente bereit, um das Interesse des Erwerbers zu schützen, nicht ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug zu erwerben bzw. nutzen zu müssen.

  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 179/21

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Der darlegungs- und beweisbelastete Kläger hat keinen Anhaltspunkt dafür dargetan, dass die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren (wissentlich) Angaben nicht oder fehlerhaft gemacht hätte, die noch dazu auf ein heimliches und manipulatives Vorgehen oder eine Überlistung des KBA und damit auf einen bewussten Gesetzesverstoß hindeuten würden (vgl. insofern auch BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20, juris Rn. 8, 15; Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 179/21, juris Rn. 16 f.).

    Dementsprechend ist in Bezug auf die genaue Wirkungsweise des Thermofensters höchstrichterlich anerkannt, dass selbst wenn der beklagte Hersteller im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasreinigung unterlassen hat, das KBA nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen wäre, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. zB BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 101/21, juris Rn. 17; NJW 2021, 3721 Rn. 26; Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20, juris Rn. 14; Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 179/21, juris Rn. 17).

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21
    Mit Schriftsatz vom 9.11.2022 beantragt der Kläger, den Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Verfahren VIa ZR 335/21 auszusetzen.

    Eine andere Einschätzung über die Notwendigkeit einer Aussetzung ergibt sich auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof in dem Verfahren VIa ZR 335/21 eine Terminierung unter Hinweis darauf mehrfach später angesetzt hat, um die Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C100/21 abzuwarten.

  • BGH, 14.12.2021 - VI ZR 676/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 101/21

    Nachweis hinreichender Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen

  • BGH, 21.12.2021 - VI ZR 875/20

    A) Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines

  • BGH, 24.03.2022 - III ZR 270/20

    Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorsätzliche

  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines

  • BGH, 14.09.2021 - VI ZR 491/20

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eines Gebrauchtwagenkäufers bei

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 8 U 235/21

    VW-Dieselskandal: Voraussetzungen des § 826 BGB bei Geltendmachung eines

  • OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs;

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • BGH, 25.11.2021 - VII ZR 257/20

    "Dieselverfahren": AUDI AG, Haftung für EA 189

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer

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